Wir unterstützen SiePflegegeld sichern
Pflegegeld sichern – § 37/3 nach SGB XI
Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf Geldleistungen aus der Pflegekasse.
Zur Sicherung der Geldleistungen fordert der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen ein Nachweis eines Qualitätssicherungsbesuches durch einen anerkannten und zugelassenen Pflegedienst.
Ziel ist die Sicherstellung der Pflege durch Angehörige, dem Bedarf an Versorgungsleistung angemessen.
Ein Qualitätssicherungsbesuch dient auch der Unterstützung durch Beratung.
So haben Angehörige die Möglichkeit, anstehende Fragen zu klären, Problemstellungen zu diskutieren und Lösungswege aufgezeigt zu bekommen.
Im Rahmen eines Qualitätssicherungsbesuches wird auch auf Wunsch Möglichkeiten des Hilfsmitteleinsatzes erörtert und die Beschaffung unterstützt.
Ihre Pflegekasse fordert Sie auf, in regelmäßigen Abständen den Nachweis über Qualitätssicherungsbesuche zu führen.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Hier sind wir Zuhause
HÄUSLICHE PFLEGEDIENSTE
CHRISTINE KERN
Denzlinger Str. 27
79312 Emmendingen
Tel: 0 76 41 / 97 838 – 40
Fax: 0 76 41 / 97 838 – 22
Mail: info@pflegedienste-kern.de
Experten-Netzwerk

Das Vernetzen von Leistungserbringer und deren Fachkompetenz gewinnt mehr denn je an Bedeutung – letztlich profitieren Patienten und Angehörige gleichermaßen von den Synergien.